Nebenverdienst mit einem Mini-Job: So packt man’s richtig an
Viele Deutsche möchten sich gern etwas Geld dazuverdienen, beispielsweise Studierende, Rentner Hausfrauen oder Hausmänner. Und auch mancher Berufstätige hat neben seinem Hauptjob noch Zeit und Lust, einer Nebentätigkeit nachzugehen. Dann ist es sinnvoll, sich eine so genannte geringfügige Beschäftigung, auch Mini-Job oder 400-Euro-Job genannt, zu suchen. Das Angebot ist sehr vielfältig und reicht von der Haushaltshilfe und dem Kellnern bis zur Ausübung einer Lehrtätigkeit — es gibt viele Möglichkeiten.
Sowohl der angehende Mini-Jobber als auch sein Arbeitgeber sollten jedoch genau wissen, welche Rechte und Pflichten eine solche Tätigkeit mit sich bringt. Zahlreiche Fragen und Unsicherheiten tauchen bei den Beteiligten auf: Muss ich als Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen? Muss eine 400-Euro-Jobberin freigestellt werden, wenn sie schwanger wird? Hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub? Und auf wie viel? Wer die Antworten auf diese und manche anderen Punkte kennt, der kann getrost einen 400-Euro-Arbeitsvertrag abschließen: Er hat seine Rechte optimal gesichert, und so kann sich eine langfristige, vertrauensvolle — und profitable — Zusammenarbeit entwickeln.
Mustervertrag als Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit
Welche Rechte und Pflichten Mini-Jobber und ihre Arbeitgeber haben, zeigt jetzt eine spezielle Veröffentlichung aus dem Bonner Fachverlag interna. Von rechtlichen, steuerlichen und Sozialversicherungsaspekten bis hin zu einem Mustervertrag wird hier alles fundiert und doch leicht verständlich dargestellt. Und der Leser erfährt sogar, wie aus einem 400-Euro-Job ein noch lukrativerer 544-Euro-Job werden kann ... Das Ziel dieses nützlichen Ratgebers: Beide Seiten, der Arbeitnehmer und Chef, sollen von dem 400-Euro-Job profitieren. Dazu bekommen sie hier praxisbewährte und geldwerte Tipps zu allen wichtigen Punkten.
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